Corona-Leitlinien: Grenzüberschreitender Verkehr und Personal

03. April 2020

VENLO - Die EU hat die Richtlinien über den grenzüberschreitenden Verkehr aktualisiert.

Bei der Freizügigkeit werden neben Saisonarbeitern beispielsweise auch Lkw-Fahrer in diese Leitlinien einbezogen.

Vor allem Transportarbeiter:

Auto-, Lieferwagen- und Motorradfahrer9, Lkw- und Busfahrer (einschließlich Bus- und Straßenbahnfahrer) sowie Krankenwagenfahrer, einschließlich der Fahrer, die im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union Hilfe leisten, und der Fahrer, die repatriierte EU-Bürger aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;

Wenn Sie den gesamten Leitfaden lesen möchten, klicken Sie hier: Kommunikation_Freizügigkeit_unter_Koronavirus-Situation

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