Höhere Steuern für niederländische Grenzgänger

20. Februar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird es neue Regelungen zur Lohnsteuer geben, so das Bundesfinanzministerium. Für Grenzgänger, die für ihren Arbeitgeber teilweise in Deutschland und teilweise in einem anderen Land arbeiten, wird bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer nicht mehr die Monatstabelle, sondern die Tagestabelle gelten. Diese Lohnsteuer wird dann nicht nur auf der Grundlage des deutschen Teils des Monatslohns ermittelt, sondern auch der in Deutschland nicht besteuerte Monatslohn wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen (sog. Progression). Dadurch erhöht sich die zu zahlende Lohnsteuer. Das kann mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.

Das deutsche Steuerrecht hat sich an sich nicht geändert, so dass ein Arbeitgeber den Standpunkt vertreten kann, dass die neuen Vorschriften nicht rechtsgültig sind. Bei einer Prüfung durch die deutschen Steuerbehörden ist der Prüfer jedoch an den neuen Erlass gebunden. Wenn der geprüfte Arbeitgeber die Tagestabelle nicht angewandt hat, wird es zweifellos zu einer Nacherhebung von Lohnsteuer kommen, zuzüglich Zinsen, aber wahrscheinlich ohne Strafen.

Die Steuerbehörden in Deutschland können die Lohnsteuer für die letzten fünf Jahre nachfordern. Es wird schwierig sein, diese Lohnsteuer von den Arbeitnehmern zurückzuerhalten, vor allem, wenn diese Arbeitnehmer inzwischen nicht mehr bei Ihnen beschäftigt sind. Natürlich ist es möglich, gegen die Korrektur Einspruch und Klage zu erheben. Ein solches Verfahren ist jedoch langwierig und natürlich mit Kosten verbunden. Und obwohl es durchaus Argumente gegen die neuen Regelungen gibt, ist es ungewiss, wie die deutschen Gerichte in dieser Sache entscheiden werden. Die einzige sichere Option für Arbeitgeber ist daher die Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2025.

Niedrigerer Nettolohn
Im Prinzip wird die Änderung der deutschen Vorschriften den Grenzgänger treffen und nicht seinen Arbeitgeber. Der starke Rückgang des Nettolohns wird zweifelsohne zu Unruhen führen. Die Arbeitgeber tun daher gut daran, ihren Arbeitnehmern eine etwaige Ausgleichsregelung - oder das Fehlen einer solchen - klar zu vermitteln.

Ausgleichsregelung
Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland sieht eine Ausgleichsregelung vor. Kurz gesagt bedeutet diese Regelung, dass, wenn der Arbeitnehmer in Deutschland und in den Niederlanden gemeinsam mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, als wenn er ausschließlich in den Niederlanden arbeiten würde, diese Differenz von den niederländischen Steuerbehörden über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen wird.

Durch die höhere deutsche Lohnsteuer wird ein möglicher Vorteil des Lohnsplittings entfallen. Durch die Ausgleichsregelung wird (für diejenigen, die in den Niederlanden sozialversichert sind) ein Nachteil gegenüber einer Vollbeschäftigung in den Niederlanden vermieden. Allerdings kann es mehr als ein Jahr dauern, bis der Ausgleich von den Steuerbehörden bewilligt wird. Infolgedessen hat ein Arbeitnehmer, der die Ausgleichsregelung in Anspruch nimmt, einen Liquiditätsnachteil.

Vorerst keine Maßnahmen des niederländischen Finanzministeriums
Das Steuerabkommen legt fest, wann und auf welchen Lohn Deutschland Steuern erheben darf. Es legt fest, dass das Wohnsitzland das Recht hat, das im Arbeitsland besteuerte Einkommen in die Bemessungsgrundlage für den Steuersatz einzubeziehen. Nirgendwo ist festgelegt, dass das Land der Beschäftigung dasselbe tun kann. Unserer Ansicht nach sind die neuen deutschen Vorschriften daher nicht mit dem Steuerabkommen vereinbar. Das niederländische Finanzministerium vertritt den Standpunkt, dass die neuen Lohnsteuervorschriften eine innerdeutsche Angelegenheit sind und ergreift vorerst keine Maßnahmen. Außerdem wartet es die Auswirkungen auf die Kosten der Ausgleichsregelung ab.

Auswirkungen der neuen Lohnsteuer
Die neuen deutschen Regelungen zur Lohnsteuer können erhebliche Auswirkungen sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Grenzgänger haben. Um Überraschungen und mögliche rückwirkende Abgaben zu vermeiden, ist es ratsam, die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig zu prüfen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Ton Hendriks (t.hendriks@boladviseurs.nl) des Internationalisierungsausschusses oder Ihre eigene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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