Niederlande von Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft

05. April 2021

Die deutsche Regierung hat die Niederlande als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies hat Auswirkungen auf den Grenzverkehr mit zusätzlichen Prüf- und Meldepflichten. Die Maßnahmen treten um 00:01 Uhr in der Nacht von Montag, dem 5. April, auf Dienstag, den 6. April, in Kraft.

Auf nationaler Ebene gilt die Einreiseverordnung: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) - (bundesgesundheitsministerium.de). Diese legt folgende Anforderungen für Reisende aus Risikogebieten fest:

  • Vor der Reise nach Deutschland ist eine Anmeldung erforderlich, die über das folgende Formular erfolgt http://www.einreiseanmeldung.de. Ausnahmen gelten u. a. für die Durchreise und Aufenthalte von bis zu 24 Stunden.

Bei der Einreise muss ein negatives Testergebnis mitgeführt werden, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Hiervon gibt es einige Ausnahmen (siehe unten).

Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat erweiterte Bestimmungen für den notwendigen Grenzverkehr eingeführt. Bestimmte Gruppen von Grenzgängern, wie Grenzarbeiter, Studenten und Schüler, Miterzieher usw. können sich mit zwei Tests pro Woche begnügen. Sie haben auch die Möglichkeit, dies nach der Grenze in Deutschland zu tun, d. h. beispielsweise an ihrem Arbeitsplatz oder in der Schule.

Aktuelle Informationen zu den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW.

Grenzkontrollen
Deutschland wird keine Grenzkontrollen einführen, sondern stichprobenartige Kontrollen in der Grenzregion durchführen. Wer kein negatives Testzertifikat mit sich führt, wird nicht zurückgeschickt, sondern kann sich bei einer örtlichen Gesundheitsbehörde testen lassen. Allerdings kann ein Bußgeld verhängt werden. Siehe hier die aktualisierten Reisehinweise vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

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