Dies ist der Moment zu handeln
Die Übertragung eines erfolgreichen Unternehmens auf die nächste Generation oder einen Nachfolger erfordert eine sorgfältige Planung. Dank der steuerlichen Unternehmensnachfolgeregelung (BOR) können Erben und Begünstigte im Falle einer Übertragung erheblich an Steuerlast sparen. Angesichts der angekündigten Verschärfung der Vorschriften ist jetzt ein strategischer Zeitpunkt, um mit der Unternehmensnachfolge zu beginnen.
Warum sollten Sie Ihre Unternehmensnachfolge jetzt beginnen?
Die BOR bietet eine steuerbegünstigte Regelung, bei der im Falle einer Unternehmensnachfolge weniger oder gar keine Steuern gezahlt werden müssen. Diese gilt für den Teil des Unternehmens, der als Betriebsvermögen betrachtet wird.
Neben der BOR gibt es bei der Einkommensteuer auch die Durchleitungsregelung (DSR), die einen Steueraufschub bei der Übertragung von Aktien mit einer wesentlichen Beteiligung ermöglicht.
Die vorgeschlagenen Änderungen, die voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten werden, könnten die Steuervorteile verändern. Diese macht es unabdingbar, rechtzeitig zu handeln, um die derzeitigen Regelungen in vollem Umfang zu nutzen.
Steuervorteile bei der Unternehmensnachfolge
1. Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Wenn ein Unternehmen verschenkt oder vererbt wird, kann eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Für 2025:
- Eine vollständige Befreiung bis zu 1.500.000 €.
- Für das übrige Unternehmensvermögen gilt eine Befreiung von 75%.
Zu den Bedingungen für diese Regelung gehören:
- Der Übernehmer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Es muss sich um Betriebsvermögen handeln.
- Der Schenker muss seit mindestens fünf Jahren bzw. im Falle einer Erbschaft seit mindestens einem Jahr Eigentümer des Betriebs sein.
- Der Erwerber muss den Betrieb mindestens drei Jahre lang fortführen.
2. Einkommensteuer
Bei der Übertragung eines Unternehmens oder einer wesentlichen Beteiligung an einem Unternehmen kann der Einkommensteueranspruch auf den Erwerber übergehen. Diese verhindert die sofortige Besteuerung und verschiebt die Steuerpflicht auf einen späteren Zeitpunkt. Die Der Anschaffungspreis wird vorgetragen, so dass künftige Veräußerungsgewinne mit dem Steuersatz der Box 2 besteuert werden.
Bedingungen für die Spende:
- Der Übernehmer ist seit mindestens drei Jahren Mitunternehmer oder Angestellter des Unternehmens.
- Für die Schenkung von Aktien gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Die Auswirkungen der angekündigten Änderungen
Die Regierung hat mehrere Änderungen angekündigt, unter anderem:
- Strengere Vorschriften für Vorzugsaktien: Aktien mit Vorrang bei der Gewinnausschüttung oder der Liquidation sind strenger geregelt.
- Vereinfachte Umstrukturierung: Änderungen der Rechtsform sind ohne Verlust von Steuervorteilen möglich.
- Lange Besitzdauer für ältere Unternehmer: Die Besitzdauer für Unternehmer, die das staatliche Rentenalter überschritten haben, wird verlängert.
- Begrenzung des "BOR-Karussells": Die BOR kann nur einmal pro Unternehmen angewendet werden.
- Beschränkung auf Stammaktien: Die Fazilität gilt nur für Stammaktien mit einem Mindestanteil von 5%.
- Familienunternehmen: Auch kleinere Unternehmen (unter 5%) können unter bestimmten Bedingungen von der BOR profitieren.
Da einige Änderungen durch europäisches Recht bedingt sind, ist der genaue Zeitpunkt der Umsetzung noch ungewiss. Diese macht rechtzeitiges Handeln umso wichtiger.
Unternehmensbewertung: unerlässlich für die BOR
Eine genaue Unternehmensbewertung ist für die Inanspruchnahme der BOR-Fazilitäten von entscheidender Bedeutung. Die Die Steuerbehörden akzeptieren die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) als Standardbewertungsmethode. Dabei wird der zukünftige wirtschaftliche Wert des Unternehmens auf der Grundlage der erwarteten Cashflows ermittelt.
Eine gute Unternehmensbewertung:
- Verschafft Einblick in den wahren Wert des Unternehmens.
- Begründet den Steueranspruch für das BOR.
- Hilft bei strategischen Entscheidungen zur Unternehmensnachfolge.
Darüber hinaus kann eine Unternehmensbewertung bei Finanzierungsfragen, Verhandlungen mit potenziellen Käufern oder Nachfolgern und der Strukturierung der Übergabe helfen. Unternehmer, die noch nicht über eine aktuelle Unternehmensbewertung verfügen, tun gut daran, diesen Prozess rechtzeitig einzuleiten.
Strategien für eine reibungslose Unternehmensnachfolge
Neben den steuerlichen Vorteilen und rechtlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge spielen auch strategische und emotionale Faktoren eine Rolle. A gut durchdachte Übertragung erforderlich:
- Eine klare Vision und Planung - Was sind die langfristigen Ziele für das Unternehmen und seinen Nachfolger?
- Einbindung aller Beteiligten - Wie gewährleisten Sie einen reibungslosen Übergang für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten?
- Rechtliche und steuerliche Optimierung - Welche Struktur passt am besten zu Ihrer Situation?
- Coaching und Mentoring des Nachfolgers - Wie kann das Wissen und die Erfahrung innerhalb des Unternehmens effektiv weitergegeben werden?
Maßnahmen ergreifen: Was können Sie jetzt tun?
- Analysieren Sie Ihre Situation - Ist Ihr Unternehmen für die BOR geeignet?
- Lassen Sie eine Unternehmensbewertung durchführen - Lassen Sie sich einen gründlichen Bewertungsbericht erstellen.
- Planen Sie Ihre Nachfolge sorgfältig - arbeiten Sie mit Steuer- und Rechtsexperten zusammen, um Ihre Übertragung zu optimieren.
- Nutzen Sie die aktuellen Regelungen - Nutzen Sie sie jetzt, bevor die Änderungen in Kraft treten.
- Kommunizieren Sie Ihre Pläne rechtzeitig - Beziehen Sie Mitarbeiter und Interessengruppen in den Übergang ein.
- Arbeiten Sie mit Ihrem Nachfolger zusammen - eine schrittweise Übergabe gewährleistet Kontinuität und langfristigen Erfolg.
Mit der richtigen Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen aus steuerlichen Gründen übertragen wird und Ihre Nachfolger nicht übermäßig belastet werden. Rechtzeitiges Engagement ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge.
Text: Bart Maes