TVL-Zuschussfenster schließt am 29. Januar

19. Januar 2021

Möchten Sie als Unternehmer einen Zuschuss zum Festbetragsbeitrag (TVL) für das 4. Quartal 2020 beantragen? Sie können dies noch bis zum 29. Januar 2021, 17 Uhr, tun.

Unternehmer aus allen Wirtschaftszweigen können dieses Quartal in Anspruch nehmen. Mit dem Beratungstool können Sie in drei Schritten feststellen, ob Sie für die TVL in Frage kommen, einen Aufschlag erhalten und welchen Betrag Sie möglicherweise beantragen können. Warten Sie nicht damit. Nach dem 29. Januar, 17 Uhr, ist TVL Q4 nicht mehr förderfähig. Anfrage.

 

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