Unternehmen erhalten mehr Zeit für die Begleichung von Steuerschulden durch corona

29. September 2020

Unternehmern, denen aufgrund von Corona ein Steueraufschub gewährt wurde, wird eine längere Frist für die Rückzahlung der aufgelaufenen Steuerschuld eingeräumt. Sie haben nun 36 Monate Zeit, um die Steuerschuld zu begleichen, und müssen sie erst am 1. Juli 2021 zurückzahlen. Außerdem können Unternehmer, die bereits einen Stundungsantrag gestellt haben, ihre Stundung noch bis zum 1. Januar verlängern.

Dies schreibt Finanzstaatssekretär Vijlbrief in einem Brief an das Abgeordnetenhaus am Dienstag. Die Beschlüsse wurden gefasst, weil das Kabinett nicht will, dass Unternehmer bei der Rückzahlung von Steuerschulden noch in die Klemme geraten. Auf Antrag der Abgeordnetenkammer wurde die Rückzahlungsfrist erneut geprüft und beschlossen, die Rückzahlungsregelung weiter zu verlängern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beginn der Rückzahlung von Corona-Schulden auf den 1. Juli 2021 verschoben wird und die Rückzahlungsregelung dann maximal 36 Monate dauern wird. Zuvor waren es 24 Monate ab dem 1. Januar 2021.

Rückzahlung nach einem festen monatlichen Betrag
Die Unternehmer werden ab dem 1. Juli 2021 damit beginnen, die Steuerschulden, die sie aufgrund der Corona-Krise angehäuft haben, - wie bereits angekündigt - mit einem festen Betrag pro Monat zu tilgen. Natürlich ist es auch möglich, früher zu tilgen, wenn der Unternehmer dies wünscht. Die vorübergehende Senkung der Rückforderungszinsen auf nahezu null Prozent bleibt bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft.

Viele Unternehmer zahlen bereits zurück
Seit Beginn der Sofortmaßnahmen haben mehr als 250.000 Unternehmer ein Zahlungsmoratorium beantragt. Etwa 50.000 Unternehmer haben ihre Steuerschuld inzwischen vollständig beglichen. Etwa 200.000 Unternehmer nehmen die Regelung derzeit noch in Anspruch, was etwa 12 Milliarden Euro entspricht. Über 130.000 Unternehmer haben offenbar genug von der dreimonatigen Schonfrist. Fast 40% von ihnen haben die aufgelaufenen Steuerschulden bereits vollständig zurückgezahlt.

Weitere Informationen über das Moratorium finden Sie unter belastingdienst.nl/coronavirus

Suche